Deutschland hat bis 2020 das Ziel seinen Primärenergieverbrauch um 20% und bis 2050 um 50% gegenüber 2008 zu senken. Die Steigerung der Energieeffizienz ist ein zentraler Baustein um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.

Der systematische Betrieb eines Energiemanagementsystems eignet sich um die energiebezogenen Leistungen eines Unternehmens kontinuierlich zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das Energiemanagement nimmt sowohl Einfluss auf organisatorische, wie auch technische Abläufe im Unternehmen. Durch ein aktiv betriebenes Energiemanagement lassen sich Energieeinsparpotenziale ermitteln und Betriebskosten langfristig senken.

Das Energiemanagementsystem DIN EN ISO 50001 kann in bestehende Managementsysteme (ISO 9001, ISO 14001) integriert werden oder als eigenständiges Energiemanagementsystem implementiert werden. Die Systematik im Aufbau des Energiemanagementsystems basiert auf dem PDCA-Zyklus.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung und dem Betrieb eines Energiemanagementsystems nach den Anforderungen der DIN EN ISO 50001.

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Wir beraten ganzheitlich und steigern damit die Effizienz um bis zu 40%. Vereinbaren Sie einen Vor-Ort Termin.

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Plan:

  • Energiepolitik formulieren
  • Energieziele ausarbeiten (strategische und operative Ziele)
  • Datenerfassung
  • Energiemanagementprogramm/ Aktionspläne entwickeln

Do:

  • Ressourcen bereitstellen
  • Mitarbeiter sensibilisieren
  • Interne Kommunikation & Dokumentation
  • Aktionspläne umsetzen

Check:

  • Überwachung/Messung
  • Nichtkonformität, Korrektur und Vorbeugemaßnahmen
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Internes Audit

Act:

  • Bewertung des EnMS durch die Geschäftsleitung/das Top-Management
  • Verbesserungsmaßnahmen vornehmen

Gründe für ein EnMS:

  • Kosten reduzieren
  • Nachhaltig wirtschaften
  • Außendarstellung verbessern
  • Gesetzliche Entlastungen nutzen (Spitzenausgleichsregelung, EEG-Ausgleichsregelung)

Erforderlich ist ein EnMS für Nicht-KMU Unternehmen die:

  • Die Spitzenausgleichsregelung in Anspruch nehmen möchten (Entlastung nach §10 StromStG und §55 EnergieStG)
  • EEG-Ausgleichsregelung (EEG §63 ff. für stromintensive Unternehmen) in Anspruch nehmen möchten

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